Grenzen der Bundestagswahlkreise unverändert – Sehnde weicht leicht ab

Das Kabinett der Landesregierung hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 21.11.2018, dem Vorschlag der Wahlkreiskommission für Niedersachsen zugestimmt, die derzeitigen Grenzen der Bundestagswahlkreise für die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag unverändert zu lassen.

Wahlkreis Hannover-Land II bleibt so, wie er ist – Foto: JPH

Die Wahlkreiskommission sieht aufgrund der aktuellen Bevölkerungszahlen keinen Anlass zu einer Änderung der niedersächsischen Bundestagswahlkreise. Niedersachsen soll danach weiterhin die bestehenden 30 Wahlkreise behalten. Auch die Wahlkreisgrenzen sollen unverändert bleiben. Maßgeblich hierfür ist die gesetzliche Vorgabe, dass die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise nicht um mehr als 15 Prozent nach oben oder unten abweichen soll. Bei einer Abweichung von 25 Prozent wäre eine neue Abgrenzung notwendig. In Niedersachsen besteht nur in drei Wahlkreisen eine geringe Abweichung der Bevölkerungszahl: im Wahlkreis 25 (Unterems) mit +16,6 Prozent, im Wahlkreis 35 (Rotenburg I – Heidekreis) mit -18,8 Prozent und im Wahlkreis 47 (Hannover-Land II) mit +15,6 Prozent – zu dem neben Sehnde auch die Städte Barsinghausen, Gehrden, Hemmingen, Laatzen, Lehrte, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Springe, Uetze und Wennigsen.gehören.  Trotzdem sieht die Wahlkreiskommission für diese drei Kreise keine Notwendigkeit für eine Neuordnung.

Die abschließende Entscheidung über die Verteilung und Abgrenzung der Wahlkreise trifft nun der Deutsche Bundestag.

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