Sehnde: Wichtige Hinweise zu Silvester und den Böllern

Bitte verwenden Sie zur Begrüßung des neuen Jahres nur Feuerwerk mit BAM-Zulassungszeichen. Statt Billigknallern aus illegalen Importen lieber ein paar Feuerwerkskörper weniger und dafür ein Silvestererlebnis ohne Risiko. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern ist grundsätzlich verboten.

Sicher ins Neue Jhar kommen – Foto: JPH

Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften – wie Flüchtlingsunterkünfte -, Tankstellen und Tierheimen geboten. Ebenso ist in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten.

Es gilt die Grundregel: „Wer knallt, haftet für entstandene Schäden!“

Abgebrannte Knaller müssen in den Restmüll – Foto: JPH

Zum Jahreswechsel 2018/2019 ist der Verkauf von Kleinfeuerwerk vom 28. Dezember bis zum 31. Dezember 2018 zulässig. Das Zünden ist gesetzlich ab 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr, erlaubt. Feuerwerkskörper müssen zudem eine CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer aufgedruckt haben (z. B. „0589-F1-XXXX“ oder 0589-F2-XXXX BAM-Zulassungszeichen) und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache aufweisen.

Folgende Tipps sollten beherzigt werden:

  • Nach dem Zünden von Feuerwerk einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten. Raketen mit dem Führungsstab z. B. in Flaschen stellen und gegen Umfallen sichern. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen oder aus Wohnhausfenstern zünden oder   herunterwerfen.
  • Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
  • „Blindgänger“ nicht erneut zünden.
  • In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/ den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
  • Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Halten Sie rücksichtsvoll Abstände zu den örtlich besonderen Gebäuden ein. Wer knallt, sollte die Reste seines abgebrannten Feuerwerks selbst ordentlich (im Restmüll) entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen
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