Maskenpflicht im und unter dem Hauptbahnhof Hannover und an Haltepunkten

In der vergangenen Woche haben die Kräfte der Bundespolizei die Passanten in Hannovers Hauptbahnhof angesprochen und auf die Maskenpflicht im Gebäude hingewiesen. Dabei stießen sie auf viel Unwissen bezüglich der Regelungen in den verschiedenen Ebenen des Gebäudes.

Spätestens am Fahrkartenautomaten (mi.) beginnt der Servicebereich der Bahn und damit die Maskenpflicht – Foto: JPH

Die Grundlage für das Tragen von Masken regelt die entsprechende Anordnung der Region Hannover, basierend auf der Vorgabe des Landes Niedersachsen. Darin heißt es in einer Erläuterung auf die Frage „Gilt die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auch auf dem Weg zu Geschäften oder zum Bus oder zur Bahn?“: „Es kommt darauf an. Draußen auf Straßen, Plätzen und Wegen gilt die Pflicht nicht, wohl aber in Passagen, auf dem Weg zu den Gleisen und in allen zu dem Personenverkehr gehörenden Einrichtungen wie zum Beispiel Haltestellen oder Aufenthaltsbereiche am Gleis oder an Busbahnhöfen.“

Danach zählt der Bahnhof als Ganzes nach Angaben der Regionsverwaltung gegenüber SN als Service- und Wartebereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Und unterliegt damit im Gesamtbereich – nicht nur auf den oben liegenden Bahnsteigen – der Maskentrageplicht. Das sollten Pendler aus dem Umland unbedingt bei ihrem Eintreffen auf dem Hauptbahnhof berücksichtigen. Denn seit dieser Woche kassiert die Polizei bei entsprechendem Verstoß ein Bußgeld auf allen Ebenen im Hauptbahnhof Hannover. Erst mit Verlassen des Gebäudes auf dem Ernst-August-Platz oder vor der Rundestraße darf der Schutz entfernt werden.

Die Tragepflicht gilt der Regionsverwaltung zufolge auch für die Niki-De-Saint-Phalle-Promenade, soweit sie unter dem Hauptbahnhof liegt. Im offenen Bereich ab dem Ernst-August-Platz zum Kröpcke besteht diese Pflicht in der Passage nach Ansicht der Regionsverwaltung dann nicht mehr. In den Geschäften dort trifft sie wieder zu.

An Haltepunkten des SPNV im Umland, beispielsweise auf den S-Bahnhaltepunkten, beginnt die Tragepflicht der Masken der Nachfrage zufolge mit Betreten des „Servicebereiches“ der S-Bahn. Darunter fallen demnach auch die zugehörigen Bereiche der Fahrkartenautomaten – und der der Bahn gehörenden Fahrradabstellanlagen.

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