Corona-Sonderprogramm: In Not geratene Jugend- und Familieneinrichtungen können  Mittel beantragen

Träger der Jugend- und Familienbildung und Familienerholung können an sofort finanzielle Unterstützung vom Land Niedersachsen beantragen, wenn sie aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Das Land stellt dafür insgesamt 29,8 Millionen Euro zur Verfügung.

Hilfen für Jugend- und Familieneinrichtungen – Logo: GesMin Nds

Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann begründet das Programm folgendermaßen: „Die soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen findet in großen Teilen außerhalb von Schule statt. Die niedersächsischen Jugend- und Familieneinrichtungen leisten hierfür wertvolle und unverzichtbare Arbeit. Dieses Sofortprogramm ist wichtig, damit all diejenigen, die aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus in existenzielle Schwierigkeiten geraten sind, ihren Betrieb fortführen können. So sichern wir den künftigen Erhalt dieser wichtigen Angebote. Anspruchsberechtige Träger können die Unterstützung jetzt unbürokratisch direkt online beim Landessozialamt beantragen.“ Wer Anspruch auf die Förderung hat, ist ebenso wie die Antragsunterlagen im Internet zu finden.

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