Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen und Krankenhäusern werden ausgeweitet

Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann hat eine neue Besuchsregelung für die bisher gesperrten bereiche Pflegeheime und Krankenhäuser erlassen. „Mit der neuen Verordnung ermöglichen wir den Besuch einer festen Person. Auf diese Weise können schon am kommenden langen Wochenende viele Menschen Besuch empfangen, auf den sie schon so lange sehnlich warten.“

Dr. Carola Reimann läßt Besuche zu – Foto: JPH/Archiv

Die Landesregierung erleichtert demzufolge die Besuchsmöglichkeiten in Heimen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen und in Krankenhäusern. Bereits seit dem 17. April sind Besuche unter Einhaltung eines individuellen und vom örtlichen Gesundheitsamt genehmigten Hygienekonzeptes möglich. Ab kommenden Mittwoch, 20.05.2020, haben Bewohnerinnen und Bewohner sowie Patientinnen und Patienten das Recht, von einer benannten Person besucht zu werden. Bedingung ist weiterhin die Einhaltung strenger Hygienevorschriften.

„Da sich das Infektionsgeschehen in Niedersachsen beruhigt hat und die allermeisten Einrichtungen entsprechende Konzepte vorgelegt haben, haben wir uns dazu entschlossen, unsere Verordnung kurzfristig anzupassen“, so Reimann.

Bewohner von Heimen für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen und Patienten in Krankenhäusern gehören zu dem Personenkreis mit besonders hohem Risiko einer Infektion mit dem Corona-Virus. „Die Landesregierung hat einen klaren Schutzauftrag. Doch neben dem Schutz vor der Krankheit gibt es noch einen weiteren Aspekt. Der ist mit diesem Schutzauftrag nur schwer in Einklang zu bringen: Das Problem der sozialen Isolation! Deswegen ist dieser nächste vorsichtige Schritt ein wichtiges Signal, sowohl für die Angehörigen als auch für die Bewohner und Patienten selbst“, sagt Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann.

Die Verordnung befindet sich derzeit noch im Abstimmungsverfahren und soll am Mittwoch, 20. Mai, in Kraft treten.

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