Aldi-Logistiklager in Aligse: Auch BUND sieht Mängel

Nachdem die Bürgerinitiative Aligse-Kolshorn-Röddensen der Stadt Lehrte Fehler beim Thema Straßenverkehr und Lärm vorwirft, äußert sich nun auch der BUND Region Hannover kritisch gegenüber den derzeit vorliegenden Planungen zum Aldi-Logistiklager in Aligse. So teilt der BUIND zu der geplanten Ansiedlung des Zentrums mit:

Den Planungen der Stadt kann der BUND nicht folgen – Foto: JPH

>> Neben einer fehlenden Alternativenprüfung und einer mangelhaften Bürgerbeteiligung sieht der BUND aus naturschutzrechtlicher Sicht vor allem Fehler bei den geplanten Kompensationsmaßnahmen. René Hertwig, Naturschutzreferent des BUND Region Hannover, stellt nach der Überprüfung der derzeit vorliegenden Planungsunterlagen fest: „Die Unterlagen sind mangelhaft und nicht aus reichend für eine sachgerechte

Beurteilung des Vorhabens. So fehlen zum Beispiel Aussagen zu möglichen Alternativen, sowohl hinsichtlich des Standortes als auch bezüglich der eigentlichen Umsetzung des Vorhabens.“ Entsprechend der Anlage 1 zum Baugesetzbuch (BauGB) stellt die Alternativenprüfung einen Bestandteil des Bauleitplanverfahrens und insbesondere der Umweltprüfung dar. Dabei sind Standortalternativen aber auch Konzeptalternativen zu erörtern und die Gründe für die letztlich gewählte Alternative für jedermann nachvollziehbar darzulegen. Das heißt, dass der Sachverhalt zumindest soweit ausgeführt wird, wie das für eine sachgerechte Entscheidung erforderlich ist. Bislang fehlen diese Angaben, sodass für die rechtlich sichere Beurteilung des Vorhabens zunächst alle möglichen Alternativen untersucht werden müssen.

Dazu ist anzumerken, dass sich der BUND grundsätzlich für eine deutliche Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Gewerbe und Siedlungen ausspricht. In der Vergangenheit lag der tägliche Flächenverbrauch in Deutschland bei 120 Hektar pro Tag. Einhergehend mit den negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sieht daher auch die Bundesregierung in ihrer Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie vor, den Flächenverbrauch bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag zu verringern. Aktuell liegt der Flächenverbrauch zwischen 60 und 70 Hektar pro Tag und ist damit noch weit von dem 2020-Ziel entfernt. „Werden auf der lokalen Ebene weiterhin solche Großprojekte auf der grünen Wiese durchgeführt, ist das Ziel sicher nicht zu halten“, ist sich Hertwig sicher.

Hinzukommt, dass gerade bei solchen Großprojekten die Bevölkerung vor Ort frühzeitig bei der Entscheidungsfindung mit einbezogen werden sollte. „Auch das ist hier nicht der Fall“, resümiert Hertwig. Seit „Stuttgart 21“ sollte eigentlich klar sein, dass zumindest bei derartigen Großprojekten die bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten nicht ausreichend sind. Solche Entscheidungen betreffen unmittelbar  das Lebensumfeld der Anwohner auf die Dauer von vielen Jahrzehnten und sollten daher nur unter ernsthafter Einbeziehung der Bevölkerung vor Ort entschieden werden.

Ein weiterer Kritikpunkt sind die derzeit vorliegen den Planungen zur Kompensation des Vorhabens. Hierzu stellt Hertwig fest: „Die externen Kompensationsmaßnahmen können nicht als solche anerkannt werden.“ Vorgesehen ist, auf einer Waldfläche in der Gemarkung Eicklingen einen Kiefernwald zu einem standortgerechten  Laubmischwald umzubauen. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme im Sinne der guten fachlichen Praxis, die nicht als Kompensationsmaßnahme angesehen werden kann. Im Wald können nur solche Maßnahmen für die Kompensation von Eingriffen anerkannt werden, die über die Standards der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft oder der guten fachlichen Praxis hinausgehen. Da die Forstwirtschaft nach Paragraph 5 Absatz 3 Bundesnaturschutzgersetz dazu verpflichtet ist, naturnahe Wälder aufzubauen, kann die vorgesehene Kompensationsmaßnahme auch nicht als solche geltend gemacht werden.<<

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