Zahlreiche Festnahmen am Flughafen Hannover von Weihnachten bis Neujahr

Mehrere offene Fahndungsnotierungen konnte die Bundespolizei über die Weihnachts- und Neujahrstage im Zeitraum vom 24.12.2018 bis zum 01.01.2019 auf dem Flughafen Hannover vollstrecken.

Am 24.12.2018 wurde eine 32-jährige ukrainischer Staatsangehörige bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle ihres Fluges aus Kiew festgenommen. Gegen sie bestand ein Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Urkundenfälschung, so die Polizei. 2017 war sie deswegen zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt worden, entzog sich den Justizbehörden aber. Durch sofortige Zahlung von 180 Euro konnte sie zu Weihnachten eine 36-tägige Ersatzfreiheitsstrafe vermeiden.

Nach Zahlung der offenen Summen konnte meistens weitergereist werden – Foto: JPH

Ebenfalls am Heiligen Abend wurde ein 47-jähriger rumänischer Fluggast aus Bukarest kommend eine 60-tägige Restersatzfreiheitsstrafe abwenden. Zweimal war er der Polizei zufolge wegen Diebstahls verurteilt, zahlte aber die Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro nicht vollständig. Durch Zahlung von 1422,37 Euro inklusive Kosten vor Ort konnte auch er die Haftstrafe abwenden und Weihnachten andernorts feiern. Ihn erwartet unabhängig davon demnächst ein Gerichtsverfahren wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Am 25.12.2018 traf es dann einen 49-jähriger Deutschen, der bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle seines Fluges aus Stanstedt/England wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen festgenommen wurde. Durch Zahlung von 2227,10 Euro konnte der informierte Bruder des Betroffenen den Haftbefehl außer Kraft setzen und ersparte dem Einreisenden einen 180-tägigen Haftantritt über das Fest.

Aber auch beim Abflug war die Bundespolizei nicht unaufmerksam. So erfolgte am 27.12.2018 bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Sabiha Gökcen/Türkei die kurzzeitige Verhaftung eines 52-Deutschen. Wegen vorsätzlichem Fahrens ohne Fahrerlaubnis war der Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt worden, beglich aber laut Polizei diese nicht vollständig. Durch Zahlung von 1500 Euro konnte ein informierter Bekannter die 47-tägige Restersatzfreiheitsstrafe noch abwenden.

Am 29.12.2018 erfolgte die Verhaftung eines 33-jährigen türkischen Staatsangehörigen beim Einreiseversuch aus Hurghada. Der aufgrund des Erschleichens von Leistungen in 13 Fällen gleich mit zwei Haftbefehlen Gesuchte bezahlte die ergangenen Geldstrafen jedoch nicht. Ein Bekannter zahlte für ihn den haftbefreienden Geldbetrag in Höhe von 1070 Euro bei einer anderen Polizeidienststelle ein und bewahrte den Fluggast so vor Antritt einer 95-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe.

Flughafen Hannover ist kein Schlupfloch – Foto: JPH

Ebenfalls wegen Erschleichens von Leistungen wurde nach einem 50-jährigen  türkischen Fluggast gefahndet, der am 30.12.2018 bei einem Ausreiseversuch nach Istanbul verhaftet wurde, so die Polizei. Auch er hatte die offene Rechnung mit der Justiz nicht beglichen. Auch hier konnte durch Zahlung von 677 Euro der Antritt einer 20-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet und der Flug angetreten werden.

Noch am selben Tag konnte die Polizei einen weiteren Haftbefehl vollstrecken. Ein 25-jähriger Rumäne war auf dem Weg nach Bukarest, wurde aber auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht. Die Zahlung des von der Haft befreienden Geldbetrages in Höhe von 750 Euro ersparte ihm eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.

Weniger Glück dagegen hatte am Neujahrstag, 01.01.2019, ein 27-jähriger türkischer Fluggast. Auf dem Weg nach Adana/Türkei endeten seine Reise bereits an der Ausreisekontrolle. Der laut Polizei der Straftatbestände Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung Verdächtige wurde in das Polizeigewahrsam Hannover zur Sicherung der Haftrichtervorführung überstellt. Zudem gab es am Freitag, 28.12.2018, durch einen Luftsicherheitsassistenten bei der Abfertigung eines Fluges nach Kiew im Reisegepäck eines 29-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen einen Waffenfund. Im Gepäck führte der Mann ein Butterflymesser und einen Schlagring mit sich. Da es sich hierbei um verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz handelt, erfolgte die Beschlagnahme. Mit einer entsprechenden Strafanzeige im Gepäck setzte der 29-Jährige nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fort.

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