Straßenverkehrsgefährdung bei Aligse und Widerstand gegen Polizeibeamte

Durch einen Zeugen ist am Dienstag, 20.10.2021, gegen 10. 30 Uhr ein Fahrzeug in der Feldmark der Polizei gemeldet waorden. Als er mit seinem Hund zwischen Aligse und Kolshorn in der Feldmark, Aligser Dorfstraße, spazieren ging, sah er einen Toyota Avensis, kommen. Der fuhr mit hoher Geschwindigkeit über die Felder und schließlich über einen Feldweg in Richtung des Zeugen und passierte ihn. Dabei erfasste der Wagen fast den Hund des Zeugen.

Bei der Entlassung noch Widerstand geleistet – Foto: JPH

Der alarmierte daraufhin die Polizei und verfolgte selbst den Toyota. Dabei sah er den Fahrer, der das Fahrzeug zwischenzeitlich kurz verließ, mit einer Whiskyflasche in der Hand, wie er schwankend neben dem Wagens stand. Die Fahrt setzte der Mann sich wieder ind en Wagen und fuhr über Kolshorn nach Ahlten. Dort kollidierte der Unfallfahrer in der Marsstraße mit einem Holzzaun bevor er den Toyota vor einem Metallpoller abstellte.

Der beschuldigte Unfallfahrer und sein Begleiter konnten kurz darauf durch eine Funkstreifenbesatzung des Polizeikommissariats in Lehrte in der Nähe aufgegriffen werden. Dann wurde er zu weiteren polizeilichen Maßnahmen der Wache zugeführt.

Der Beschuldigte, ein 32-jähriger mit Wohnsitz in Hannover, konnte anhand der Zeugenaussage eindeutig als Fahrer identifiziert werden. Ihm wurde daher eine Blutprobe entnommen. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Hildesheim wurde zudem der Führerschein des Beschuldigten beschlagnahmt, da an demselben bei der Prüfung Manipulationen festgestellt wurden.

Weil sich keine Haftgründe ergaben, sollte der Beschuldigte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen von der Wache in Lehrte entlassen werden. Hierbei griff er jedoch einen Beamten mit einem Gürtel an. Dabei wollte er laut Polizei gezielt den Beamten verletzen. Der Beschuldigte muss sich nun nicht nur wegen Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung, sondern auch noch wegen tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten strafrechtlich verantworten.

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