Elektroschocker passt nicht zur Flugreise

Ein  vermeintlich  harmloser Alltagsgegenstand  rief am  vergangenen Freitag auf dem Flughafen Hannover die Bundespolizei auf den Plan. Bei der Luftsicherheitskontrolle eines Fluges nach Djerba/Tunesien stellten die  Luftsicherheitsassistenten im Handgepäck  eines 77-jährigen Deutschen eine Taschenlampe mit integriertem Elektroimpulsgeber, umgangssprachlich „Elektroschocker“ genannt, fest.

Die Bundespolizei fand den Schocker vor Abflug – Foto: JPH

Dieses Elektroschockgerät  erzeugt  über eine Elektronik aus einer Batteriespannung einen Funkenüberschlag an den angebrachten Elektroden, die bei Aktivierung beim Gegenüber lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen können. Das deutsche  Waffengesetz stuft solche Elektroimpulsgeräte, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind, als verbotene Waffen ein. Daher erfolgte die Sicherstellung der „Lampe“. Nach Ausstellen einer Strafanzeige konnte der Betroffene seine Reise nach Tunesien ohne die Handlampe dann fortsetzen.

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