Am Flughafen Hannover nicht drängeln – jeder kommt dran

Bei einer 44-jährigen rumänischen Staatsangehörigen lag am Montag, 17.09.2018, bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle ihres Fluges nach Bukarest eine aktuelle Fahndungsnotierung vor, so die Bundespolizei. Gegen die Betroffene bestand demzufolge ein Haftbefehl über eine viertätige Erzwingungshaft. Damit aber noch nicht genug.

Die Bundespolizei hatte alles im Computer – Foto: JPH

Beim ihr an der Kontrolle nachfolgenden Ehemann wurde ebenfalls ein offener Haftbefehl über eine eintägige Erzwingungshaft festgestellt. Wegen begangener Ordnungswidrigkeiten war er laut Polizei zu Geldbußen verurteilt worden. Beide missachteten jedoch die Begleichung der Beträge und ignorierten die ergangenen Ladungen zum Antritt der fälligen Erzwingungshaft.

Nur eine sofortige Einzahlung von 209 Euro inklusive Kosten bewahrte das Paar vor ihren Haftstrafen. Anschließend durfte dann die Ausreise nach Bukarest erfolgen.

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