Nachteinsatz für freiwillige Seenotretter aus Stralsund

Zu einem gestrandeten Hausboot wurden die Seenotretter der Freiwilligenstation Stralsund der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) in der Nacht zu Mittwoch, 11. Juli 2018, gerufen.

Seenotrettungsboot Hertha Jeep der Freiwilligenstation Stralsund der DGzRS – Foto: DGzRS/Jonas Schütze

Das mit einem Elektroantrieb mit zwei Mal 14 PS ausgestattete, 15 Meter lange, und 20 Tonnen schwere Hausboot war in der Nacht in der Höhe der Ortschaft Silmenitz an der Westseite des Greifswalder Boddens mit zwei Personen an Bord gestrandet. Die beiden Männer hatten versucht, das schwimmende Haus, das auf einem zweirümpfigen Ponton per Elektroantrieb selbstfahrend bewegt werden kann, von Stahlbrode nach Lauterbach (13 Seemeilen /zirka. 23 Kilometer) zu bringen. Gegen 19 Uhr hatten sich die beiden zunächst bei den Seenotrettern wegen Antriebsschwierigkeiten gemeldet, hatten dann aber das Problem mit Bordmitteln offenbar beheben können.

Nachdem zunächst der Hafenmeister von Lauterbach versucht hatte, die beiden Männer mit einem Schlauchboot zu unterstützen, rief er gegen 23 Uhr in der Seenotleitung Bremen an. Die daraufhin alarmierte Freiwilligenbesatzung der Station Stralsund traf um 0.30 Uhr mit dem Seenotrettungsboot „Hertha Jeep“ vor Ort ein. Stark auffrischender Ostwind mit vier bis fünf Beaufort (bis zu 38 km/h) hatte das windanfällige manövrierunfähige Hausboot auf den Untergrund getrieben. Da es vom Seenotrettungsboot mit 96 Zentimeter Tiefgang nicht mehr erreicht werden konnte, überbrachte ein Seenotretter im Überlebensanzug watend eine Schleppleine. Auch die 320 PS starke Maschine des Seenotrettungsbootes konnte an dem Festsitzer allerdings nichts ausrichten.

Vom Hafenmeister wurden die beiden Männer per Schlauchboot zum Seenotrettungsboot gebracht und von den Seenotrettern übernommen. Sie brachten die beiden ermüdet, aber unversehrt in Stralsund an Land. Für die Bergung des Hausbootes, das bei einem erhöhten Wasserstand von 30 Zentimeter über Normal festgekommen ist, ist nun der Eigner zuständig.

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