Polizeidirektion Hannover verbietet angezeigte kurdische Versammlung

Die Versammlungsbehörde der Polizeidirektion Hannover (PD) hat eine für Sonnabend, 17. März, angezeigte Versammlung unter dem Motto „Newroz heißt Widerstand – der Widerstand heißt Afrin. Biji Newroz – Biji Afrin“ verboten. Die Verbotsverfügung ist den Anzeigenden am 9. März zugestellt worden. Hiergegen hat er Rechtsmittel eingelegt.

SN-Polizei Region
Zweite gleichartige Versammlung auch verboten – Foto: Red

Die Versammlung unter dem genannten Motto war der Versammlungsbehörde am 2. März 2018 für die Stadt Hannover von drei Privatpersonen angezeigt worden. In einem sogenannten Kooperationsgespräch, bei dem zwei der Anzeigenden in Begleitung ihrer Rechtsbeistände anwesend waren, teilte die Versammlungsbehörde bereits am vergangenen Donnerstag, 8. März, die Absicht eines Verbotes mit. Eine dementsprechende Verbotsverfügung wurde dann am Freitag versandt.

Der nunmehr verbotene versammlungsrechtliche Aufzug ist nach Auffassung der PD Hannover im Wesentlichen deckungsgleich mit einer ersten ebenfalls für den 17. März 2018 angezeigt gewesenen Versammlung unter dem Motto „Newroz-Fest der Freiheit und des Friedens. Für einen dauerhaften Frieden in Kurdistan. Für Demokratie im mittleren und nahen Osten. Freiheit für Abdullah Öcalan und alle politischen Gefangenen“. Auf die Möglichkeit der Anhörung anlässlich des beabsichtigten Verbotes für diese Demonstration hatte der Anzeigende selbst mit einer Absage reagiert.

Die Polizeidirektion Hannover sieht – analog zu der ersten Versammlung – in der jetzt verbotenen eine direkte Unterstützung der kurdischen Arbeiterpartei PKK, die in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegt ist. Aus diesem Grund gelten die entsprechenden Erwägungen, die für die erste angezeigte Versammlung maßgeblich waren, auch in diesem Fall. Die Abhaltung der Versammlung hätte dementsprechend nach Auffassung der Behörde einen Verstoß gegen das Vereinsgesetz dargestellt. Inzwischen liegt der Polizeidirektion Hannover eine weitere Anzeige von mehreren Einzelpersonen zu einer als „Friedenskundgebung“ bezeichneten stationären Versammlung vor, die derzeit geprüft wird.

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