Feuerwehrkräfte besser absichern – Brandschutzgesetznovelle plant Neuerungen

Die niedersächsische Landesregierung setzt den begonnenen Prozess zur Modernisierung des Brandschutzes fort. In dem am Mittwoch beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandschutzgesetzes sichert das Land Feuerwehrfrauen und -männer auch bei Gesundheitsschäden im Dienst ab, die eigentlich aus medizinischen Gründen nicht als Arbeitsunfälle anerkannt werden dürfen. Niedersachsen sieht damit als eines der ersten Länder überhaupt eine solche gesetzliche Regelung vor. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht.

Landtag novelliert das Brandschutzgesetz – Foto: JPH

Einsatzleitungsbefugnisse des Landes bei außergewöhnlichen Brand- und Hilfeleistungseinsätzen regeln klar, dass – wie im Ernstfall ohnehin schon regelmäßig praktiziert – im Brand- und Hilfeleistungseinsatz „Feuerwehr durch Feuerwehr“ geführt wird. Regelungen zur Freistellung für Einsätze, Gutschrift von Arbeitszeiten, Entgeltfortzahlung und Entschädigungsansprüche sind künftig auch auf ehrenamtliche Führungskräfte und Funktionsträger in der Kreisfeuerwehr und ehrenamtliche Führungskräfte des Landes anzuwenden.

Einsatzkräfte, die mit der Feuerwehr ihrer jeweiligen Gemeinde stark verbunden sind und für Einsätze ständig zur Verfügung stehen, aber nicht Einwohner dieser Gemeinde sind, können zukünftig weiterhin Mitglieder der Einsatzabteilung bleiben. Für eine Vollmitgliedschaft in ei­ner Feuerwehr war bisher der Wohnsitz in der entsprechenden Gemeinde zwingende Voraussetzung. Vorgesehen ist auch, die Altersgrenze für die Angehörigen der Einsatzabteilun­gen der Freiwilligen Feuerwehren von derzeit 63 auf 67 Jahre anzuheben. Außerdem soll die unautorisierte Weitergabe von Bild- und Tonaufzeichnungen von Einsätzen künftig als Ordnungswidrigkeit gelten

 

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